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Erbrecht · Berlin-Steglitz

Anwalt für Erbrecht in Berlin-Steglitz

Erbrecht-Anwalt für Steglitz-Zehlendorf: verlässlich bei Familienheimen, Grundstücken und Erbengemeinschaften.

In Steglitz und Zehlendorf geht es im Erbfall oft um das selbst genutzte Familienheim und um Grundstücke, die mehrere Geschwister gemeinsam erben. Das führt schnell zu Erbengemeinschaften, die sich über Verkauf oder Übernahme nicht einig werden. Ich begleite Sie von der ersten Einschätzung bis zur Auseinandersetzung, auch bei drohender Teilungsversteigerung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schwerpunkte vor Ort

  • Familienheim & Erbschaftsteuer
  • Erbengemeinschaft & Teilungsversteigerung
  • Pflichtteil geltend machen

Persönlich erreichbar

Steglitz-Zehlendorf grenzt direkt an Wilmersdorf und ist von meiner Kanzlei am Bundesplatz unkompliziert erreichbar. Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz.

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Worum es in Steglitzer Erbfällen meistens geht

Steglitz und Lichterfelde sind von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt, die typischerweise an mehrere Kinder fallen. Der praktische Konflikt ist fast immer derselbe: Ein Kind möchte das Elternhaus behalten, die anderen wollen ausgezahlt werden, und die Auszahlung übersteigt die vorhandenen Mittel.

Steuerlich lohnt hier der Blick auf das Familienheim. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG bleibt es für Kinder steuerfrei, wenn sie unverzüglich einziehen und zehn Jahre selbst bewohnen, begrenzt auf 200 Quadratmeter Wohnfläche. Wer vorher verkauft oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend.

Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt die Teilungsversteigerung nach den §§ 180 ff. ZVG. Jeder Miterbe kann sie beantragen, auch gegen den Willen der übrigen. Sie führt zuverlässig zur Auflösung, erzielt aber selten den Verkehrswert. Als Druckmittel wirkt sie deshalb meist besser als als Verwertungsweg.

Welches Nachlassgericht für Sie zuständig ist

Es zählt der letzte Wohnsitz des Verstorbenen

Zuständig ist nach § 343 FamFG das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nicht Ihr eigener Wohnort entscheidet also, sondern der des Verstorbenen. Wer den Nachlass eines Elternteils aus einem anderen Bezirk regelt, hat es deshalb oft mit einem anderen Gericht zu tun als erwartet.

An dieses Nachlassgericht gehen die Testamentseröffnung, der Antrag auf einen Erbschein und eine etwaige Ausschlagung. Dorthin wird auch eine Anfechtung erklärt, nicht an die eingesetzten Erben.

Die Frist, die am schnellsten abläuft

Wer eine Erbschaft ausschlagen will, hat dafür sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Die Erklärung muss beim Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden (§ 1945 BGB). Eine formlose Mitteilung genügt nicht, und nach Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen, samt Schulden.

Vorsicht ist auch vor schlüssiger Annahme geboten: Wer die Wohnung räumt, Konten auflöst oder Gegenstände verkauft, kann die Erbschaft damit angenommen haben, bevor er über die Schuldenlage Bescheid weiß. Solange unklar ist, was im Nachlass steckt, sollte man den Bestand sichern, aber nichts verwerten.

Erbschein: nicht immer nötig

Der Erbschein kostet Gebühren nach dem Nachlasswert und wird häufig beantragt, obwohl es auch ohne ginge. Liegt ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Grundbuchamt und Banken das in aller Regel als Nachweis. Ein handschriftliches Testament genügt dem Grundbuchamt dagegen meist nicht.

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, lohnt der Blick auf die Frist für die Grundbuchberichtigung: Wird sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, fällt dafür keine Gebühr an. Danach wird nach dem Grundstückswert abgerechnet.

Häufige Fragen, Erbrecht in Steglitz

Beraten Sie auch direkt in Steglitz?

Ja. Meine Kanzlei liegt in Berlin-Wilmersdorf, Steglitz ist gut erreichbar. Termine sind vor Ort, telefonisch oder per Video möglich.

Welches Nachlassgericht ist zuständig?

In Berlin entscheidet der letzte Wohnsitz des Erblassers über das zuständige Amtsgericht (Nachlassabteilung). Ich kläre die Zuständigkeit für Ihren Fall.

Was kostet die erste Beratung?

Eine Erstberatung kann mit bis zu 190 € zzgl. MwSt. abgerechnet werden. Die voraussichtlichen Kosten nenne ich Ihnen vorab transparent.

Ihr Erbfall in Steglitz?

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