Rechtsanwalt · Spezialist für Erbrecht
Christian Kopitzsch: Ihr Anwalt für Erbrecht
Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Mandanten ausschließlich im Erbrecht, in Berlin und bundesweit. Mein Fokus liegt auf verständlicher Beratung, klarer Strategie und der konsequenten Durchsetzung Ihrer Rechte.
Erbrechtliche Fragen sind oft mit tiefen Emotionen verbunden. Ich begegne jedem Mandat mit Verständnis für die persönliche Situation und dem nötigen rechtlichen Sachverstand, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
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Spezialisierung & Kompetenz
Erbrecht ist ein anspruchsvolles Rechtsgebiet, das tiefes Fachwissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl erfordert. Als Spezialist konzentriere ich mich ausschließlich auf dieses Gebiet, damit Sie von gebündelter Expertise profitieren.
- Schwerpunkt im Erbrecht
- Spezialisiert auf komplexe Erbstreitigkeiten
- Langjährige Erfahrung in der Nachlass- und Testamentsberatung
- Vertretung vor Nachlassgerichten und ordentlichen Gerichten
- Beratung in Berlin, bundesweit digital und telefonisch
- Diskretion, Verlässlichkeit und persönliches Engagement
Berlin vor Ort, bundesweit digital
Die Kanzlei ist in Berlin ansässig und empfängt Mandanten persönlich. Für Mandanten außerhalb Berlins stehen Video-Beratungen und telefonische Besprechungen zur Verfügung, bundesweit und ohne Einschränkungen.
Detmolder Straße 2, 10715 Berlin · Tel: 0176 21501516 · mail@erbeanwalt.de
Meine Arbeitsweise
Was Sie in der Zusammenarbeit von mir erwarten können und warum Mandanten diese Kanzlei für erbrechtliche Fragen wählen.
Verständliche Kommunikation
Rechtliche Sachverhalte werden klar und verständlich erklärt: damit Sie immer wissen, wo Sie stehen und welche Möglichkeiten Sie haben.
Fokussierte Strategie
Jeder Fall ist anders. Ich erarbeite eine auf Ihre Situation zugeschnittene Strategie: realistisch, zielgerichtet und mit klaren Handlungsempfehlungen.
Absolute Diskretion
Erbschaftsangelegenheiten betreffen die Intimsphäre von Familien. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Persönliche Betreuung
Ich bin persönlich erreichbar und für Sie da: nicht über anonyme Weiterleitungen, sondern direkt und verlässlich.
Konsequente Interessenvertretung
Wenn Verhandlungen scheitern, scheue ich auch nicht den Gang vor Gericht. Ihre Interessen verteidige ich mit dem nötigen Nachdruck.
Schwerpunkt zahlt sich aus
Als Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht kenne ich die Feinheiten des Rechtsgebiets und die typischen Fallstricke. Das kommt Ihnen direkt zugute.
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Kontakt aufnehmenWie ich arbeite
Zuerst wird geprüft, was überhaupt vorliegt
Erbrechtliche Mandate beginnen fast immer mit unvollständigen Informationen. Wer enterbt wurde, kennt den Nachlass nicht, und wer geerbt hat, kennt oft die Schulden nicht. Deshalb steht am Anfang die Frage, welche Auskunftsrechte bestehen und wie sie durchgesetzt werden, nicht die Frage nach einer Summe.
Für Pflichtteilsberechtigte ist das der Anspruch aus § 2314 BGB auf ein Nachlassverzeichnis, auf Wunsch als notarielles Verzeichnis, bei dem der Notar selbst ermittelt statt nur die Angaben der Erben zu beurkunden. Erst wenn die Zahlen belastbar sind, wird beziffert. Wer zu früh eine Summe nennt, verhandelt gegen sich selbst.
Fristen zuerst, Strategie danach
Im Erbrecht entscheiden Fristen häufiger über den Ausgang als Argumente. Die Ausschlagung ist nach sechs Wochen vorbei (§ 1944 BGB), die Anfechtung eines Testaments nach einem Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (§ 2082 BGB), der Pflichtteil nach drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB).
Besonders tückisch ist der Anspruch gegen einen Beschenkten: Er verjährt nach § 2332 BGB drei Jahre nach dem Erbfall, und zwar unabhängig davon, ob Sie von der Schenkung überhaupt wussten. Deshalb kläre ich in jedem Mandat zuerst, welche Uhr bereits läuft.
Einigung, wo sie trägt, Verfahren, wo nötig
Erbrechtliche Streitigkeiten laufen zwischen Menschen, die miteinander verwandt sind. Eine Einigung ist deshalb fast immer die wirtschaftlich bessere Lösung, und zwar für beide Seiten. Eine Teilungsversteigerung etwa erzielt selten den Verkehrswert, sie vernichtet also Vermögen, das anschließend keiner mehr verteilen kann.
Einigung setzt allerdings voraus, dass die Gegenseite einen Grund dazu hat. Deshalb arbeite ich zweigleisig: Verhandlung führen und zugleich vorbereiten, was passiert, wenn sie scheitert. Wer nur verhandelt, wird ausgesessen.
Was Sie von mir nicht bekommen
Keine Einschätzung der Erfolgsaussichten, bevor die Unterlagen vorliegen. Keine Prognose zur Höhe eines Pflichtteils, solange der Nachlass nicht bekannt ist. Und keine Empfehlung, ein Verfahren zu führen, dessen Kosten in keinem Verhältnis zum erreichbaren Ergebnis stehen. Wenn ein Weg sich nicht lohnt, sage ich das.
