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Erbrecht · Erbschein

Erbschein – wann Sie ihn brauchen und was er kostet

Der Erbschein ist das amtliche Dokument, mit dem Sie Ihre Erbenstellung nachweisen – gegenüber Banken, dem Grundbuchamt und Behörden. Nicht in jedem Fall ist er nötig, und die Beantragung will gut vorbereitet sein.

Ich prüfe, ob Sie überhaupt einen Erbschein benötigen, und unterstütze Sie bei Antrag und eidesstattlicher Versicherung – damit es schnell und ohne Fehler geht.

Erbschein-Beratung anfragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Grundbuch & Behörden.
  • Antrag beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz des Erblassers.
  • Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (Gerichts- + Notarkosten).
  • Bei notariellem Testament oft entbehrlich – das spart Zeit und Geld.

Wann ist ein Erbschein nötig – und wann nicht?

Erbschein meist erforderlich

Wenn Immobilien im Nachlass sind (Grundbuchberichtigung), bei größeren Bankguthaben ohne notarielles Testament oder wenn Banken einen Nachweis verlangen.

Erbschein oft entbehrlich

Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren viele Stellen dieses als Nachweis – ein Erbschein ist dann häufig nicht nötig.

Vorsicht bei der Beantragung

Wer einen Erbschein beantragt, nimmt das Erbe damit an und kann es nicht mehr ausschlagen. Bei unklarem oder überschuldetem Nachlass zuerst prüfen lassen.

So läuft die Beantragung

1

Zuständigkeit & Bedarf klären

Wir prüfen, ob ein Erbschein nötig ist und welches Nachlassgericht zuständig ist.

2

Unterlagen zusammenstellen

Sterbeurkunde, Testament, Personenstandsurkunden und Angaben zum Nachlass werden vorbereitet.

3

Antrag & eidesstattliche Versicherung

Der Antrag wird beim Nachlassgericht oder Notar gestellt, die eidesstattliche Versicherung abgegeben.

4

Erteilung

Das Gericht stellt den Erbschein aus – damit weisen Sie Ihre Erbenstellung rechtssicher nach.

Häufige Fragen zum Erbschein

Wann brauche ich einen Erbschein?

Vor allem, wenn Immobilien im Nachlass sind (für die Grundbuchberichtigung) oder Banken einen Nachweis Ihrer Erbenstellung verlangen. Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll ist er häufig nicht erforderlich.

Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Es fallen Gerichtsgebühren für die Erteilung sowie für die eidesstattliche Versicherung an – bei höheren Nachlasswerten entsprechend mehr. Ich schätze die Kosten vorab für Sie ein.

Wo beantrage ich den Erbschein?

Beim Nachlassgericht – das ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Erblassers. Der Antrag kann dort oder über einen Notar gestellt werden.

Nehme ich mit dem Erbschein-Antrag das Erbe an?

Ja. Wer einen Erbschein beantragt, gibt damit zu erkennen, dass er das Erbe annimmt – eine Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich. Bei unklarem Nachlass sollten Sie das vorher prüfen lassen.

Erbschein nötig oder nicht?

Ich kläre das für Ihren Fall und begleite die Beantragung – schnell, vollständig und ohne unnötige Kosten.

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