Erbrecht · Erbschein
Erbschein: wann Sie ihn brauchen und was er kostet
Der Erbschein ist das amtliche Dokument, mit dem Sie Ihre Erbenstellung nachweisen, gegenüber Banken, dem Grundbuchamt und Behörden. Nicht in jedem Fall ist er nötig, und die Beantragung will gut vorbereitet sein.
Ich prüfe, ob Sie überhaupt einen Erbschein benötigen, und unterstütze Sie bei Antrag und eidesstattlicher Versicherung, damit es schnell und ohne Fehler geht.
Das Wichtigste in Kürze
- Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Grundbuch & Behörden.
- Antrag beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnsitz des Erblassers.
- Kosten richten sich nach dem Nachlasswert (Gerichts- + Notarkosten).
- Bei notariellem Testament oft entbehrlich, das spart Zeit und Geld.
Wann ist ein Erbschein nötig und wann nicht?
Erbschein meist erforderlich
Wenn Immobilien im Nachlass sind (Grundbuchberichtigung), bei größeren Bankguthaben ohne notarielles Testament oder wenn Banken einen Nachweis verlangen.
Erbschein oft entbehrlich
Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren viele Stellen dieses als Nachweis: ein Erbschein ist dann häufig nicht nötig.
Vorsicht bei der Beantragung
Wer einen Erbschein beantragt, nimmt das Erbe damit an und kann es nicht mehr ausschlagen. Bei unklarem oder überschuldetem Nachlass zuerst prüfen lassen.
So läuft die Beantragung
Zuständigkeit & Bedarf klären
Wir prüfen, ob ein Erbschein nötig ist und welches Nachlassgericht zuständig ist.
Unterlagen zusammenstellen
Sterbeurkunde, Testament, Personenstandsurkunden und Angaben zum Nachlass werden vorbereitet.
Antrag & eidesstattliche Versicherung
Der Antrag wird beim Nachlassgericht oder Notar gestellt, die eidesstattliche Versicherung abgegeben.
Erteilung
Das Gericht stellt den Erbschein aus, damit weisen Sie Ihre Erbenstellung rechtssicher nach.

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch
Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin, über 18 Jahre Erfahrung.
Häufige Fragen zum Erbschein
Wann brauche ich einen Erbschein?
Vor allem, wenn Immobilien im Nachlass sind (für die Grundbuchberichtigung) oder Banken einen Nachweis Ihrer Erbenstellung verlangen. Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll ist er häufig nicht erforderlich.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Es fallen Gerichtsgebühren für die Erteilung sowie für die eidesstattliche Versicherung an, bei höheren Nachlasswerten entsprechend mehr. Ich schätze die Kosten vorab für Sie ein.
Wo beantrage ich den Erbschein?
Beim Nachlassgericht, das ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz des Erblassers. Der Antrag kann dort oder über einen Notar gestellt werden.
Nehme ich mit dem Erbschein-Antrag das Erbe an?
Ja. Wer einen Erbschein beantragt, gibt damit zu erkennen, dass er das Erbe annimmt, eine Ausschlagung ist dann nicht mehr möglich. Bei unklarem Nachlass sollten Sie das vorher prüfen lassen.
Darf die Bank immer einen Erbschein verlangen?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass Banken nicht generell einen Erbschein fordern dürfen, wenn die Erbenstellung auch anders zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, etwa durch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Entsprechende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.
Was ist ein Teilerbschein?
Ein Erbschein, der nur die Erbenstellung eines einzelnen Miterben und die Höhe seines Anteils ausweist. Er ist sinnvoll, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht auf einen gemeinschaftlichen Antrag einigen kann, weil jeder Miterbe ihn allein beantragen kann.
Kann ein falscher Erbschein korrigiert werden?
Ja. Stellt sich heraus, dass der Erbschein unrichtig ist, etwa weil ein späteres Testament auftaucht, zieht das Nachlassgericht ihn von Amts wegen ein (§ 2361 BGB). Bis dahin gilt er als richtig, wer im Vertrauen darauf gehandelt hat, ist geschützt.
Was ist die eidesstattliche Versicherung?
Beim Erbscheinsantrag müssen Sie an Eides statt versichern, dass Ihre Angaben richtig sind und Ihnen nichts bekannt ist, was der Richtigkeit entgegensteht (§ 2356 BGB). Sie wird vor dem Nachlassgericht oder einem Notar abgegeben. Eine falsche Versicherung ist strafbar, deshalb sollten die Angaben zum Familienstand und zu weiteren Erben vorher sorgfältig geprüft sein.
Erbschein nötig oder nicht?
Ich kläre das für Ihren Fall und begleite die Beantragung, schnell, vollständig und ohne unnötige Kosten.
