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Erbrecht · Berlin-Charlottenburg

Anwalt für Erbrecht in Berlin-Charlottenburg

Anwalt für Erbrecht in Charlottenburg-Wilmersdorf: Ihre Kanzlei direkt im Bezirk, erfahren mit hochwertigen Nachlässen und Altbau-Immobilien.

Charlottenburg-Wilmersdorf ist geprägt von wertvollen Altbauwohnungen und großen Familienvermögen. Genau hier entstehen die typischen Streitfälle: hohe Pflichtteilsansprüche, Erbengemeinschaften an vermieteten Mehrfamilienhäusern und Erbschaftsteuer auf Immobilien. Meine Kanzlei liegt selbst im Bezirk, in der Detmolder Straße 2 in Wilmersdorf. Ich vertrete Ihre Interessen mit Blick auf reale Berliner Verkehrswerte.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schwerpunkte vor Ort

  • Pflichtteil bei wertvollen Immobilien
  • Erbschaftsteuer & Bewertung
  • Erbengemeinschaft auflösen

Persönlich erreichbar

Die Kanzlei liegt direkt in Wilmersdorf, nahe dem S- und U-Bahnhof Bundesplatz. Termine vor Ort, telefonisch oder per Video.

Detmolder Straße 2, 10715 Berlin

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Worum es in Charlottenburger Erbfällen meistens geht

In Charlottenburg und Wilmersdorf liegen die Immobilienwerte häufig so hoch, dass der Pflichtteil allein aus dem Grundbesitz sechsstellig wird. Damit rückt die Bewertung ins Zentrum: Maßgeblich ist nach § 2311 BGB der Verkehrswert am Todestag, nicht der Steuerwert und nicht ein späterer Verkaufserlös.

Pflichtteilsberechtigte können nach § 2314 Abs. 1 BGB verlangen, dass ein Sachverständiger den Wert ermittelt, und zwar auf Kosten des Nachlasses. Zwischen einer selbst geschätzten Zahl der Erben und einem Gutachten liegen bei Charlottenburger Objekten regelmäßig erhebliche Beträge.

Bei hohen Nachlasswerten sind außerdem Übertragungen zu Lebzeiten die Regel, oft unter Nießbrauchsvorbehalt. Genau dann beginnt die Zehnjahresfrist des § 2325 BGB häufig gar nicht zu laufen, weil der Erblasser den Genuss der Sache behalten hat. Die erhoffte Enterbung greift dadurch oft nicht.

Welches Nachlassgericht für Sie zuständig ist

Es zählt der letzte Wohnsitz des Verstorbenen

Zuständig ist nach § 343 FamFG das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nicht Ihr eigener Wohnort entscheidet also, sondern der des Verstorbenen. Wer den Nachlass eines Elternteils aus einem anderen Bezirk regelt, hat es deshalb oft mit einem anderen Gericht zu tun als erwartet.

An dieses Nachlassgericht gehen die Testamentseröffnung, der Antrag auf einen Erbschein und eine etwaige Ausschlagung. Dorthin wird auch eine Anfechtung erklärt, nicht an die eingesetzten Erben.

Die Frist, die am schnellsten abläuft

Wer eine Erbschaft ausschlagen will, hat dafür sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Die Erklärung muss beim Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden (§ 1945 BGB). Eine formlose Mitteilung genügt nicht, und nach Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen, samt Schulden.

Vorsicht ist auch vor schlüssiger Annahme geboten: Wer die Wohnung räumt, Konten auflöst oder Gegenstände verkauft, kann die Erbschaft damit angenommen haben, bevor er über die Schuldenlage Bescheid weiß. Solange unklar ist, was im Nachlass steckt, sollte man den Bestand sichern, aber nichts verwerten.

Erbschein: nicht immer nötig

Der Erbschein kostet Gebühren nach dem Nachlasswert und wird häufig beantragt, obwohl es auch ohne ginge. Liegt ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Grundbuchamt und Banken das in aller Regel als Nachweis. Ein handschriftliches Testament genügt dem Grundbuchamt dagegen meist nicht.

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, lohnt der Blick auf die Frist für die Grundbuchberichtigung: Wird sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, fällt dafür keine Gebühr an. Danach wird nach dem Grundstückswert abgerechnet.

Häufige Fragen, Erbrecht in Charlottenburg

Beraten Sie auch direkt in Charlottenburg?

Ja. Meine Kanzlei liegt in Berlin-Wilmersdorf, Charlottenburg ist gut erreichbar. Termine sind vor Ort, telefonisch oder per Video möglich.

Welches Nachlassgericht ist zuständig?

In Berlin entscheidet der letzte Wohnsitz des Erblassers über das zuständige Amtsgericht (Nachlassabteilung). Ich kläre die Zuständigkeit für Ihren Fall.

Was kostet die erste Beratung?

Eine Erstberatung kann mit bis zu 190 € zzgl. MwSt. abgerechnet werden. Die voraussichtlichen Kosten nenne ich Ihnen vorab transparent.

Ihr Erbfall in Charlottenburg?

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