Erbrecht · Berliner Testament
Berliner Testament – Vorteile, Risiken & Anfechtung
Das Berliner Testament ist die beliebteste Nachlassregelung für Ehepaare: Beide setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die Kinder. So ist der überlebende Partner abgesichert.
Doch das Berliner Testament hat Tücken – von der Bindungswirkung über den Pflichtteil der Kinder bis zur steuerlichen Belastung. Ich prüfe Ihre Gestaltung oder Ihre Anfechtungsmöglichkeiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner möglich.
- Gegenseitige Einsetzung als Alleinerbe, Kinder erben als Schlusserben.
- Nach dem ersten Erbfall meist bindend – spätere Änderung kaum möglich.
- Kinder können trotzdem ihren Pflichtteil verlangen.
Vorteile
- Der überlebende Ehepartner ist finanziell abgesichert.
- Klare, einfache Regelung ohne Erbengemeinschaft der Kinder.
- Gemeinsamer Wille beider Partner wird festgeschrieben.
Risiken & Nachteile
- Bindungswirkung: Der Überlebende kann das Testament meist nicht mehr ändern.
- Kinder können nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil fordern.
- Steuerlich ungünstig: Freibeträge der Kinder verfallen beim ersten Erbfall.
- Bei Wiederheirat oder Streit drohen ungewollte Folgen.
Häufige Streitpunkte
Pflichtteil der enterbten Kinder
Setzen Eltern sich gegenseitig als Alleinerben ein, sind die Kinder zunächst enterbt. Sie können den Pflichtteil verlangen – das kann den überlebenden Partner finanziell unter Druck setzen. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann hier helfen.
Bindungswirkung nach dem ersten Erbfall
Wechselbezügliche Verfügungen werden nach dem Tod des ersten Partners bindend. Der Überlebende kann die Schlusserbeneinsetzung dann grundsätzlich nicht mehr ändern – auch nicht zugunsten eines neuen Partners.
Steuerliche Nachteile
Weil die Kinder beim ersten Erbfall leer ausgehen, verfallen ihre Freibeträge. Beim zweiten Erbfall fällt dann oft mehr Erbschaftsteuer an. Mit der richtigen Gestaltung lässt sich das abmildern.
Wann lässt sich ein Berliner Testament anfechten?
Ein Berliner Testament kann unwirksam oder anfechtbar sein – etwa bei Testierunfähigkeit, Formfehlern, Drohung oder wenn ein Pflichtteilsberechtigter übergangen wurde (z. B. ein später geborenes Kind oder bei Wiederheirat). Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrunds.
Mehr zum Thema Testament anfechtenHäufige Fragen zum Berliner Testament
Was ist ein Berliner Testament?
Ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern, bei dem sich beide gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die als Schlusserben bestimmten Kinder.
Können Kinder beim Berliner Testament den Pflichtteil verlangen?
Ja. Da die Kinder beim ersten Erbfall enterbt sind, können sie ihren Pflichtteil gegenüber dem überlebenden Elternteil geltend machen. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann das wirtschaftlich unattraktiv machen, verhindern lässt es sich aber nicht vollständig.
Kann der überlebende Partner das Berliner Testament ändern?
In der Regel nicht. Wechselbezügliche Verfügungen werden nach dem ersten Todesfall bindend. Eine Änderung ist nur möglich, wenn sich die Partner das ausdrücklich vorbehalten haben oder das Erbe ausgeschlagen wird.
Ist ein Berliner Testament steuerlich sinnvoll?
Nicht immer. Weil die Freibeträge der Kinder beim ersten Erbfall ungenutzt verfallen, kann beim zweiten Erbfall mehr Erbschaftsteuer anfallen. Bei größeren Vermögen sollte die Gestaltung steuerlich geprüft werden.
Wie schreibt man ein Berliner Testament wirksam?
Es muss von einem Ehepartner vollständig handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und von beiden Partnern unterschrieben werden – oder notariell errichtet werden. Ein am Computer geschriebenes Testament ist unwirksam.
Berliner Testament prüfen lassen.
Ob Gestaltung oder Anfechtung – ich zeige Ihnen, welche Folgen Ihr Testament hat und welche Optionen Sie haben.
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