Erbrecht · Erbe ausschlagen
Erbe ausschlagen – Frist, Kosten & richtiges Vorgehen
Ein Erbe besteht nicht nur aus Vermögen – Sie übernehmen auch die Schulden des Verstorbenen. Ist der Nachlass überschuldet oder unklar, kann die Ausschlagung der richtige Schritt sein. Aber Achtung: Es bleiben nur 6 Wochen Zeit.
Wer die Frist versäumt oder das Erbe versehentlich annimmt, haftet unter Umständen mit dem Privatvermögen. Ich prüfe schnell, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist, und sorge für das formal korrekte Vorgehen.
Die wichtigste Frist
Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und dem Grund Ihrer Erbenstellung erklärt werden (§ 1944 BGB). Lebte der Erblasser im Ausland oder Sie selbst, verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Erklärt wird gegenüber dem Nachlassgericht oder notariell.
Das Wichtigste in Kürze
- Frist: 6 Wochen ab Kenntnis (Ausland: 6 Monate).
- Kosten: ca. 30 € Gerichtsgebühr (nach Nachlasswert gestaffelt).
- Erklärung beim Nachlassgericht oder beim Notar.
- Eine einmal erklärte Ausschlagung ist grundsätzlich endgültig.
Wann ist eine Ausschlagung sinnvoll?
Der Nachlass ist überschuldet
Übersteigen die Schulden das Vermögen, schützt die Ausschlagung Ihr Privatvermögen vor den Gläubigern des Erblassers.
Der Nachlass ist unklar
Wenn Sie Vermögen und Schulden nicht überblicken, kann eine Ausschlagung oder die Beschränkung der Haftung sinnvoll sein – das sollte schnell geprüft werden.
Gezielte Weitergabe an Kinder
Durch Ausschlagung rückt die nächste Generation nach. Das kann steuerlich oder zur gezielten Vermögensverteilung gewollt sein.
So gehen Sie vor
Nachlass prüfen
Verschaffen Sie sich – idealerweise mit anwaltlicher Hilfe – schnell einen Überblick über Vermögen und Schulden.
Frist sichern
Die 6-Wochen-Frist läuft ab Kenntnis. Handeln Sie sofort, damit Sie nicht durch Zeitablauf automatisch Erbe werden.
Ausschlagung erklären
Die Erklärung erfolgt formgebunden beim Nachlassgericht oder notariell – wir bereiten sie korrekt vor.
Folgen klären
Wer rückt nach? Bestehen Pflichtteilsrechte? Ich kläre die Konsequenzen für Sie und Ihre Familie.
Vorsicht – diese Fehler kosten Geld
- Die 6-Wochen-Frist verstreichen lassen – dann gilt das Erbe als angenommen.
- Nachlassgegenstände nutzen oder verkaufen – das kann als Annahme gewertet werden.
- Einen Erbschein beantragen – auch das gilt als Annahme der Erbschaft.
- Ausschlagen, obwohl der Nachlass werthaltig ist – die Ausschlagung ist meist endgültig.
Häufige Fragen zur Erbausschlagung
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
Sie haben 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und dem Grund Ihrer Erbenstellung. Lebte der Erblasser im Ausland oder leben Sie selbst dort, beträgt die Frist 6 Monate. Die Frist ist nicht verlängerbar.
Was kostet es, ein Erbe auszuschlagen?
Die Gerichtsgebühr richtet sich nach dem Nachlasswert und liegt bei überschuldetem Nachlass meist bei rund 30 €. Eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift verursacht zusätzliche Kosten.
Was passiert, wenn ich das Erbe ausschlage?
Sie gelten so, als wären Sie nie Erbe geworden. Das Erbe geht an die nächstberufene Person über – meist Ihre Kinder. Schlagen alle aus, kann letztlich der Staat erben.
Kann ich eine Erbausschlagung rückgängig machen?
Nur in engen Ausnahmefällen, etwa bei Irrtum oder Täuschung, und nur durch fristgerechte Anfechtung der Ausschlagung. Grundsätzlich ist die Ausschlagung endgültig – lassen Sie sie daher vorher prüfen.
Bekomme ich trotz Ausschlagung den Pflichtteil?
In der Regel nicht: Wer ausschlägt, verliert grundsätzlich auch den Pflichtteil. Es gibt enge Ausnahmen, etwa für den überlebenden Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das sollte vorab anwaltlich geprüft werden.
Erbe ausschlagen? Lassen Sie es schnell prüfen.
Bei Fristen zählt jeder Tag. Schildern Sie mir Ihre Situation – ich gebe Ihnen umgehend eine klare Einschätzung.
