Erbrecht · Berlin-Schöneberg
Anwalt für Erbrecht in Berlin-Schöneberg
Ihr Anwalt für Erbrecht für Berlin-Schöneberg und Friedenau: persönlich, diskret und ohne lange Wege.
Meine Kanzlei liegt in der Detmolder Straße 2 in Berlin-Wilmersdorf, nahe dem S- und U-Bahnhof Bundesplatz und damit unmittelbar an der Grenze zu Friedenau und Schöneberg. Für Erbinnen und Erben aus Schöneberg, Friedenau und dem Bayerischen Viertel bin ich der Ansprechpartner in direkter Nachbarschaft, ohne Anfahrt quer durch die Stadt. Das Amtsgericht Schöneberg ist als Nachlassgericht für viele Berliner Erbfälle zuständig.
Schwerpunkte vor Ort
- Pflichtteil durchsetzen
- Erbengemeinschaften mit Schöneberger Immobilien
- Testament & Nachlassplanung
Persönlich erreichbar
Termine vor Ort in der Detmolder Straße am Bundesplatz, aus Schöneberg und Friedenau schnell erreichbar. Auf Wunsch ebenso telefonisch oder per Video.
Detmolder Straße 2, 10715 Berlin
0176 21501516Worum es in Schöneberger Erbfällen meistens geht
Schöneberg und Friedenau sind von Altbaubeständen geprägt, die häufig seit Jahrzehnten in Familienhand sind. Erbt eine Geschwisterreihe eine solche Wohnung oder ein Mietshaus gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft, und der Verkauf setzt nach § 2040 BGB die Zustimmung aller voraus. Ein einzelner Miterbe kann die übrigen dauerhaft blockieren.
Häufig kommt hinzu, dass ein Miterbe die Wohnung selbst bewohnt. Dann steht den anderen grundsätzlich eine Nutzungsentschädigung zu, aber in aller Regel erst, wenn eine Neuregelung der Nutzung nachweisbar verlangt wurde. Wer jahrelang nur mündlich widerspricht, bekommt rückwirkend meist nichts.
Bei vermieteten Objekten treten die Erben als Vermieter in die laufenden Mietverhältnisse ein. Kündigungen wegen Eigenbedarfs durch eine Erbengemeinschaft sind rechtlich anspruchsvoll und scheitern oft an der Begründung. Das sollte geprüft werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
Welches Nachlassgericht für Sie zuständig ist
Es zählt der letzte Wohnsitz des Verstorbenen
Zuständig ist nach § 343 FamFG das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nicht Ihr eigener Wohnort entscheidet also, sondern der des Verstorbenen. Wer den Nachlass eines Elternteils aus einem anderen Bezirk regelt, hat es deshalb oft mit einem anderen Gericht zu tun als erwartet.
An dieses Nachlassgericht gehen die Testamentseröffnung, der Antrag auf einen Erbschein und eine etwaige Ausschlagung. Dorthin wird auch eine Anfechtung erklärt, nicht an die eingesetzten Erben.
Die Frist, die am schnellsten abläuft
Wer eine Erbschaft ausschlagen will, hat dafür sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund (§ 1944 BGB). Die Erklärung muss beim Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden (§ 1945 BGB). Eine formlose Mitteilung genügt nicht, und nach Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen, samt Schulden.
Vorsicht ist auch vor schlüssiger Annahme geboten: Wer die Wohnung räumt, Konten auflöst oder Gegenstände verkauft, kann die Erbschaft damit angenommen haben, bevor er über die Schuldenlage Bescheid weiß. Solange unklar ist, was im Nachlass steckt, sollte man den Bestand sichern, aber nichts verwerten.
Erbschein: nicht immer nötig
Der Erbschein kostet Gebühren nach dem Nachlasswert und wird häufig beantragt, obwohl es auch ohne ginge. Liegt ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Grundbuchamt und Banken das in aller Regel als Nachweis. Ein handschriftliches Testament genügt dem Grundbuchamt dagegen meist nicht.
Gehört eine Immobilie zum Nachlass, lohnt der Blick auf die Frist für die Grundbuchberichtigung: Wird sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, fällt dafür keine Gebühr an. Danach wird nach dem Grundstückswert abgerechnet.
Häufige Fragen, Erbrecht in Schöneberg
Beraten Sie auch direkt in Schöneberg?
Ja. Meine Kanzlei liegt in Berlin-Wilmersdorf, Schöneberg ist gut erreichbar. Termine sind vor Ort, telefonisch oder per Video möglich.
Welches Nachlassgericht ist zuständig?
In Berlin entscheidet der letzte Wohnsitz des Erblassers über das zuständige Amtsgericht (Nachlassabteilung). Ich kläre die Zuständigkeit für Ihren Fall.
Was kostet die erste Beratung?
Eine Erstberatung kann mit bis zu 190 € zzgl. MwSt. abgerechnet werden. Die voraussichtlichen Kosten nenne ich Ihnen vorab transparent.
Ihr Erbfall in Schöneberg?
Schildern Sie mir Ihre Situation, Sie erhalten eine klare, diskrete Ersteinschätzung. Persönlich in Berlin oder per Video.
