Erbrecht · Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer & geerbte Immobilie: Freibeträge clever nutzen
Ob auf eine Erbschaft Steuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes und Ihrer Beziehung zum Erblasser ab. Gerade in Berlin treiben hohe Immobilienwerte die Steuerlast, mit den richtigen Freibeträgen und Ausnahmen lässt sich viel sparen.
Ich zeige Ihnen, welche Freibeträge greifen, wann das Familienheim steuerfrei bleibt und wie sich Erbschaftsteuer durch vorausschauende Gestaltung legal senken lässt.
Persönliche Freibeträge (Auswahl)
Über dem Freibetrag gilt je nach Steuerklasse ein Steuersatz von 7 % bis 50 %. Freibeträge können bei Schenkungen alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
Geerbte Immobilie, das sollten Sie wissen
Familienheim kann steuerfrei sein
Erben Ehegatte oder Kinder das selbst genutzte Familienheim und nutzen es mindestens 10 Jahre selbst weiter, bleibt es steuerfrei: bei Kindern begrenzt auf 200 m² Wohnfläche.
Verkauf oder Vermietung
Wer das geerbte Familienheim vor Ablauf der 10 Jahre verkauft oder vermietet, verliert die Steuerbefreiung rückwirkend: außer es liegen zwingende Gründe vor.
Bewertung ist entscheidend
Das Finanzamt setzt oft pauschale Verkehrswerte an. Ein qualifiziertes Gutachten kann den steuerlichen Wert und damit die Steuer: deutlich senken.
So lässt sich Erbschaftsteuer legal senken
- Freibeträge durch lebzeitige Schenkungen alle 10 Jahre erneut nutzen.
- Familienheim steuerfrei an Ehegatten oder Kinder übertragen.
- Nießbrauch- und Wohnrechtsvorbehalte gezielt einsetzen.
- Bewertung der Immobilie kritisch prüfen (Gutachten).
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bei steuerlichen Detailfragen arbeite ich mit Steuerberatern zusammen.

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch
Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin, über 18 Jahre Erfahrung.
Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?
Der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister und übrige Erben 20.000 €. Nur der Betrag über dem Freibetrag wird versteuert.
Muss ich für ein geerbtes Haus Steuern zahlen?
Nicht zwingend. Das selbst genutzte Familienheim bleibt für Ehegatten und Kinder steuerfrei, wenn es mindestens 10 Jahre weiter selbst genutzt wird (bei Kindern bis 200 m²). Ansonsten zählt der Immobilienwert zum steuerpflichtigen Erwerb.
Wie kann ich Erbschaftsteuer sparen?
Vor allem durch vorausschauende Gestaltung: Freibeträge durch Schenkungen alle 10 Jahre nutzen, das Familienheim steuerfrei übertragen, Nießbrauch vorbehalten und die Immobilienbewertung kritisch prüfen lassen.
Wann muss die Erbschaftsteuer gezahlt werden?
Den Erwerb müssen Sie dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzeigen. Das Finanzamt fordert dann ggf. zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Fristen sollten Sie nicht versäumen.
Kann ich das Elternhaus steuerfrei erben?
Unter Umständen ja. Das sogenannte Familienheim bleibt steuerfrei, wenn der Erbe die Wohnung unverzüglich selbst bezieht und zehn Jahre lang selbst bewohnt (§ 13 ErbStG). Bei Kindern gilt zusätzlich eine Grenze von 200 Quadratmetern Wohnfläche, der darüber liegende Teil wird versteuert. Wer vor Ablauf der zehn Jahre auszieht oder vermietet, verliert die Befreiung rückwirkend.
Wann muss ich den Erwerb anzeigen?
Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erwerb sind Sie verpflichtet, das zuständige Finanzamt zu informieren (§ 30 ErbStG). Banken und Versicherungen melden Guthaben ohnehin automatisch. Die Anzeige bedeutet noch nicht, dass Steuer anfällt, das entscheidet sich erst über die Freibeträge.
Wovon hängt der Steuersatz ab?
Von zwei Dingen: vom Verwandtschaftsgrad, der über die Steuerklasse entscheidet, und von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs nach Abzug des Freibetrags. Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Satz. Geschwister und Nichtverwandte zahlen deutlich mehr als Kinder.
Kann ich Schulden und Kosten abziehen?
Ja. Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb (§ 10 ErbStG). Dazu zählen die Schulden des Erblassers, die Kosten der Bestattung samt Grabpflege und die Kosten der Nachlassregelung. Für diese Erbfallkosten gibt es einen Pauschbetrag, den Sie ohne jeden Nachweis ansetzen können, höhere Kosten lassen sich einzeln belegen und abziehen.
Erbschaftsteuer auf Ihre Immobilie?
Ich verschaffe Ihnen Klarheit über Freibeträge, Befreiungen und Gestaltungsmöglichkeiten, gerade bei Berliner Immobilien.
