Berlin & bundesweit Detmolder Straße 2, 10715 Berlin mail@erbeanwalt.de Erbrecht · Pflichtteil · Testament · Erbengemeinschaft 030 77900543

Erbrecht · Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer & geerbte Immobilie – Freibeträge clever nutzen

Ob auf eine Erbschaft Steuer anfällt, hängt vom Wert des Erbes und Ihrer Beziehung zum Erblasser ab. Gerade in Berlin treiben hohe Immobilienwerte die Steuerlast – mit den richtigen Freibeträgen und Ausnahmen lässt sich viel sparen.

Ich zeige Ihnen, welche Freibeträge greifen, wann das Familienheim steuerfrei bleibt und wie sich Erbschaftsteuer durch vorausschauende Gestaltung legal senken lässt.

Steuer-Einschätzung anfragen

Persönliche Freibeträge (Auswahl)

Ehegatte / eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kinder & Stiefkinder400.000 €
Enkel (Eltern verstorben)400.000 €
Enkel200.000 €
Eltern & Großeltern (im Erbfall)100.000 €
Geschwister, Nichten/Neffen, Übrige20.000 €

Über dem Freibetrag gilt je nach Steuerklasse ein Steuersatz von 7 % bis 50 %. Freibeträge können bei Schenkungen alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Geerbte Immobilie – das sollten Sie wissen

Familienheim kann steuerfrei sein

Erben Ehegatte oder Kinder das selbst genutzte Familienheim und nutzen es mindestens 10 Jahre selbst weiter, bleibt es steuerfrei – bei Kindern begrenzt auf 200 m² Wohnfläche.

Verkauf oder Vermietung

Wer das geerbte Familienheim vor Ablauf der 10 Jahre verkauft oder vermietet, verliert die Steuerbefreiung rückwirkend – außer es liegen zwingende Gründe vor.

Bewertung ist entscheidend

Das Finanzamt setzt oft pauschale Verkehrswerte an. Ein qualifiziertes Gutachten kann den steuerlichen Wert – und damit die Steuer – deutlich senken.

So lässt sich Erbschaftsteuer legal senken

  • Freibeträge durch lebzeitige Schenkungen alle 10 Jahre erneut nutzen.
  • Familienheim steuerfrei an Ehegatten oder Kinder übertragen.
  • Nießbrauch- und Wohnrechtsvorbehalte gezielt einsetzen.
  • Bewertung der Immobilie kritisch prüfen (Gutachten).

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Bei steuerlichen Detailfragen arbeite ich mit Steuerberatern zusammen.

Häufige Fragen zur Erbschaftsteuer

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

Der Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister und übrige Erben 20.000 €. Nur der Betrag über dem Freibetrag wird versteuert.

Muss ich für ein geerbtes Haus Steuern zahlen?

Nicht zwingend. Das selbst genutzte Familienheim bleibt für Ehegatten und Kinder steuerfrei, wenn es mindestens 10 Jahre weiter selbst genutzt wird (bei Kindern bis 200 m²). Ansonsten zählt der Immobilienwert zum steuerpflichtigen Erwerb.

Wie kann ich Erbschaftsteuer sparen?

Vor allem durch vorausschauende Gestaltung: Freibeträge durch Schenkungen alle 10 Jahre nutzen, das Familienheim steuerfrei übertragen, Nießbrauch vorbehalten und die Immobilienbewertung kritisch prüfen lassen.

Wann muss die Erbschaftsteuer gezahlt werden?

Den Erwerb müssen Sie dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzeigen. Das Finanzamt fordert dann ggf. zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auf. Fristen sollten Sie nicht versäumen.

Erbschaftsteuer auf Ihre Immobilie?

Ich verschaffe Ihnen Klarheit über Freibeträge, Befreiungen und Gestaltungsmöglichkeiten – gerade bei Berliner Immobilien.

Anrufen Erstgespräch
Website & KI-Sichtbarkeit von Clieni Media — Webdesign, SEO & KI-Optimierung aus Berlin
Erbschaftsteuer & Immobilie erben – Freibeträge 2026 | Anwalt Berlin | ErbeAnwalt.de