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Rechtsanwalt für Erbrecht · Berlin & bundesweit

Erbrecht in Berlin.Klare Hilfe, wenn es um Ihr Erbe geht.

Rechtsanwalt für Erbrecht, Pflichtteil, Testament und Erbengemeinschaft. Persönlich, verständlich und zuverlässig, in Berlin und bundesweit.

Schwerpunkt Erbrecht

Über 18 Jahre Berufserfahrung

Strategisch und persönlich

Berlin und bundesweit

So arbeite ich

In klaren Schritten zu Ihrer Lösung.

01

Telefonat vereinbaren

Sie kontaktieren mich telefonisch oder über das Kontaktformular und schildern Ihr Anliegen.

02

Ersteinschätzung erhalten

Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

03

Strategie besprechen

Wir besprechen Ihre Optionen und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihren Fall.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Anwalt für Erbrecht Berlin

Über mich

Christian Kopitzsch

Ihr Anwalt für Erbrecht

Mit langjähriger juristischer Erfahrung begleite ich Mandanten persönlich, diskret und lösungsorientiert, in Berlin und bundesweit.

Als Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht kenne ich die Feinheiten dieses Rechtsgebiets, die typischen Fallstricke und die richtigen Strategien für Ihren Fall.

Erben verbindet Generationen.
Ich sorge dafür, dass es fair bleibt.

In diesen Fällen sollten Sie einen Anwalt für Erbrecht beauftragen

Erbrechtliche Konflikte sind komplex und oft zeitkritisch. Diese Situationen zeigen, wann anwaltliche Unterstützung besonders wichtig ist.

Sie wurden enterbt

Auch wer im Testament nicht bedacht wird, kann unter Umständen Ansprüche haben. Pflichtteilsberechtigte wie Kinder oder Ehepartner haben gesetzliche Mindestansprüche, die unabhängig vom Testament bestehen.

Streit in der Erbengemeinschaft

Mehrere Erben, unterschiedliche Vorstellungen: Schon eine einzelne blockierende Person kann die Verwaltung des Nachlasses lahmlegen. Anwaltliche Unterstützung schafft Struktur, vermittelt zwischen den Parteien und setzt Rechte durch.

Testament ist unklar oder zweifelhaft

Formfehler, widersprüchliche Formulierungen oder Zweifel an der Testierfähigkeit können ein Testament angreifbar machen. Eine rechtliche Prüfung zeigt, ob und wie vorgegangen werden kann.

Pflichtteil wurde nicht ausgezahlt

Wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat, kann diesen gegenüber den Erben geltend machen. Dazu gehören ein Auskunftsrecht über den Nachlass und das Recht auf Zahlung des errechneten Betrages.

Eine Immobilie gehört zum Nachlass

Geerbte Immobilien werfen viele Fragen auf: Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Wie wird der Wert ermittelt, wie die Steuern berechnet? Bei Erbengemeinschaften droht im Streitfall die Teilungsversteigerung.

Sie wissen nicht, ob ein Erbschein nötig ist

Ein Erbschein ist nicht immer erforderlich. Bei notariellen Testamenten ist er oft verzichtbar, bei Grundbuchänderungen hingegen meist notwendig. Welche Dokumente in Ihrem Fall benötigt werden, klären wir gemeinsam.

Im Erbfall richtig handeln

Erste Schritte im Erbfall

Im Erbfall zählt die Zeit: Die Ausschlagung ist nur 6 Wochen möglich, der Pflichtteil verjährt in 3 Jahren. Diese vier Schritte geben Ihnen Sicherheit.

01

Unterlagen sichern

Testament, Erbschein, Kontounterlagen, Versicherungspolicen und wichtige Verträge des Verstorbenen sollten umgehend gesichert werden. Fehlende Dokumente können später zu erheblichen Verzögerungen führen.

02

Testament oder gesetzliche Erbfolge prüfen

Liegt ein Testament vor, muss es beim Nachlassgericht eingereicht werden. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Eine rechtliche Prüfung hilft, Ihre Position frühzeitig einzuschätzen.

03

Fristen beachten

Im Erbrecht gelten strenge Fristen: Die Ausschlagung der Erbschaft muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen, der Pflichtteilsanspruch verjährt in 3 Jahren. Wer Fristen versäumt, verliert oft unwiderruflich seine Rechte.

04

Rechtliche Beratung einholen

Gerade bei komplexen Nachlässen, Streit in der Erbengemeinschaft, unklaren Testamenten oder Pflichtteilsansprüchen ist spezialisierte anwaltliche Beratung unerlässlich. Sie schützt vor kostspieligen Fehlentscheidungen.

Meine Arbeitsweise

Was Sie von der Zusammenarbeit mit mir erwarten können: drei Grundsätze, die meine Arbeit prägen.

Verständliche Einschätzung

Ich erkläre Ihnen Ihre rechtliche Situation klar und verständlich, ohne Fachjargon. Nur wer seine Lage versteht, kann fundierte Entscheidungen treffen.

Klare Strategie

Auf Basis Ihres Anliegens entwickle ich eine realistische, auf Ihr Ziel ausgerichtete Strategie: außergerichtlich, wenn möglich, konsequent, wenn nötig.

Konsequente Durchsetzung

Wenn Ihre Rechte durchgesetzt werden müssen, tue ich das mit Nachdruck: außergerichtlich durch Verhandlung, gerichtlich durch kluge Prozessführung.

Häufige Fragen

Was Mandanten vor dem ersten Gespräch wissen wollen

Was kostet ein Erbrechtsanwalt?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Streitwert. Für eine Erstberatung können pauschal bis zu 190 € zzgl. MwSt. berechnet werden. Viele Mandate werden auf Stundenbasis oder per Pauschalhonorar abgerechnet.

Wann sollte ich einen Erbrechtsanwalt einschalten?

So früh wie möglich, insbesondere wenn Sie enterbt wurden, ein Testament angefochten werden soll, eine Erbengemeinschaft sich nicht einigt, Sie ein Erbe ausschlagen wollen, der Nachlass Schulden enthält oder Sie Immobilien geerbt haben. Frühzeitige Beratung verhindert teure Fehler und Fristversäumnisse.

Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen?

Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls, bei Erblassern im Ausland 6 Monate. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht oder notariell erklärt werden. Im Zweifel sollten Sie sofort einen Erbrechtsanwalt kontaktieren.

Kann ich mich auch online oder bundesweit beraten lassen?

Ja. Rechtsanwalt Christian Kopitzsch berät und vertritt Mandanten bundesweit, persönlich in Berlin sowie telefonisch und per Videokonferenz. Da das Erbrecht bundesweit einheitlich gilt, ist eine ortsunabhängige Beratung problemlos möglich.

Was ist ein Erbschein und wann brauche ich ihn?

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts, das Ihre Erbenstellung nachweist. Sie benötigen ihn bei Banken, Grundbuchämtern und Behörden. Bei einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll kann er oft ersetzt werden.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie haben Fragen zum Erbrecht?Ich bin für Sie da.

Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich melde mich kurzfristig und gebe Ihnen eine erste Einschätzung. Diskret, klar und ohne Umwege.

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