Erbrecht · Nach dem Todesfall
Nach der Bestattung: was jetzt rechtlich wichtig ist
Nach einem Todesfall stehen Angehörige vor vielen Fragen und Aufgaben. Gleichzeitig gelten strenge rechtliche Fristen, die nicht versäumt werden sollten. Ich helfe Ihnen, rechtlich richtig zu handeln und typische Fehler zu vermeiden.
Ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen, ob Streit droht oder ein Testament gefunden wurde, eine frühzeitige rechtliche Beratung schützt Sie vor weitreichenden Konsequenzen.
Wichtige erste Schritte
Diese Punkte sollten in den ersten Wochen nach dem Todesfall geregelt werden:
- Verträge kündigen
- Wohnung oder Haus regeln
- Konten und Behörden informieren
- Erbschein, notwendig oder nicht?
- Pflichtteil im Blick behalten
- Testament gefunden, was nun?
Leitfaden für Angehörige
Schritt-für-Schritt-Orientierung für die erste Zeit nach dem Verlust.
Checklisten & Vorgehen
Konkrete Handlungsschritte: damit nichts Wichtiges vergessen wird.
Persönliche Begleitung
Ich bin persönlich für Sie da: diskret, einfühlsam und rechtssicher.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Bei unklarer Erbfolge
Wenn kein Testament vorliegt oder das Testament unklar ist, hilft anwaltliche Beratung, die Rechtslage eindeutig zu klären.
Bei Streit unter Erben
Konflikte in der Erbengemeinschaft eskalieren schnell. Frühzeitige rechtliche Unterstützung verhindert teure Gerichtsverfahren.
Bei Nachlassverbindlichkeiten
Schuldenhaftung beim Erben kann weitreichende Konsequenzen haben. Eine Prüfung vor der Annahme der Erbschaft ist oft sinnvoll.
Bei Immobilien im Nachlass
Geerbte Immobilien werfen steuerliche und rechtliche Fragen auf, die spezialisierte Beratung erfordern.
Wie läuft die Beratung ab?
Erstgespräch
Sie schildern Ihre Situation, ich höre zu, stelle gezielte Fragen und gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Lage.
Unterlagen prüfen
Alle relevanten Dokumente (Testament, Kontounterlagen, Grundbuchauszüge) werden gesichtet und bewertet.
Strategie entwickeln
Gemeinsam erarbeiten wir die beste Vorgehensweise, mit realistischer Einschätzung der Chancen und klaren nächsten Schritten.
Umsetzung
Ich übernehme die Kommunikation mit Erben, Behörden und Gerichten, Sie werden regelmäßig informiert.
Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten
- Erbschaft annehmen, ohne die Schulden des Erblassers zu kennen
- Ausschlagungsfrist von 6 Wochen versäumen
- Pflichtteilsansprüche nicht oder zu spät geltend machen
- Nachlassverbindlichkeiten gegenüber Gläubigern nicht kommunizieren
- Immobilien ohne rechtliche Prüfung veräußern oder behalten
Häufige Fragen nach dem Todesfall
Was muss ich als Erste erledigen?
Wenn Sie ein Testament des Verstorbenen besitzen oder finden, müssen Sie es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Diese Pflicht trifft jeden, der ein Testament in Händen hält, unabhängig davon, ob er selbst darin bedacht ist. Ein Testament zurückzuhalten kann strafbar sein.
Wie lange kann ich das Erbe ausschlagen?
Sechs Wochen (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt, sobald Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung erfahren, nicht mit dem Todestag. Sie verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielten. Die Ausschlagung wird beim Nachlassgericht oder notariell erklärt.
Wer zahlt die Beerdigung?
Die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung trägt der Erbe (§ 1968 BGB). Wer die Bestattung beauftragt, haftet zunächst gegenüber dem Bestatter, kann sich das Geld aber aus dem Nachlass zurückholen. Schlagen alle Erben aus, kann am Ende der unterhaltspflichtige Angehörige oder das Sozialamt einspringen.
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Banken und Grundbuchämter das häufig als Nachweis. Ein Erbschein ist vor allem bei handschriftlichen Testamenten, bei gesetzlicher Erbfolge oder bei Immobilien im Nachlass nötig. Da der Antrag als Annahme des Erbes gilt, sollte er bei unklarem Nachlass nicht vorschnell gestellt werden.
Muss ich das Finanzamt informieren?
Ja. Jeder Erwerb von Todes wegen ist dem zuständigen Erbschaftsteuerfinanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Banken und Versicherungen melden Guthaben ohnehin automatisch. Ob am Ende Steuer anfällt, hängt von den Freibeträgen ab.
Was passiert mit den Schulden des Verstorbenen?
Als Erbe treten Sie in die gesamte Rechtsstellung ein und haften grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen. Ist der Nachlass überschuldet, lässt sich die Haftung auf den Nachlass beschränken, etwa über Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz (§ 1975 BGB). Innerhalb der Ausschlagungsfrist ist die Ausschlagung meist der einfachere Weg.
Sie sind nicht allein.
Ich stehe Ihnen in dieser Zeit zur Seite, mit rechtlicher Klarheit, Diskretion und persönlichem Engagement.
