Berlin & bundesweit Detmolder Straße 2, 10715 Berlin mail@erbeanwalt.de Erbrecht · Pflichtteil · Testament · Erbengemeinschaft 0176 21501516

Erbrecht · Gesetzliche Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge: wer erbt ohne Testament?

Gibt es kein Testament und keinen Erbvertrag, bestimmt das Gesetz, wer erbt. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Ehestatus, nicht nach persönlichen Wünschen.

Wer seine Position kennt, kann Ansprüche richtig einschätzen und Fristen wahren. Ich prüfe für Sie, wer in Ihrem Fall erbt und in welcher Höhe.

Erbfolge prüfen lassen

Das Wichtigste in Kürze

  • Greift immer, wenn kein wirksames Testament/Erbvertrag vorliegt.
  • Erben werden in Ordnungen eingeteilt, nähere Ordnung schließt die fernere aus.
  • Der Ehegatte erbt zusätzlich, abhängig vom Güterstand.
  • Gibt es keine Verwandten und keinen Ehegatten, erbt der Staat.

Die Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge

1. Ordnung

Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel). Lebt ein Kind nicht mehr, treten dessen Kinder an seine Stelle.

2. Ordnung

Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen). Sie erben nur, wenn es keine Erben 1. Ordnung gibt.

3. Ordnung

Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins). Erst relevant, wenn keine Erben 1. und 2. Ordnung vorhanden sind.

Was erbt der Ehegatte?

Der überlebende Ehegatte erbt neben Erben 1. Ordnung (Kindern) ein Viertel, neben Erben 2. Ordnung die Hälfte. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich der Erbteil pauschal um ein weiteres Viertel, neben Kindern erbt der Ehegatte dann in der Regel die Hälfte des Nachlasses.

Worauf Sie achten sollten

  • Nichteheliche Partner erben gesetzlich nichts, ohne Testament gehen sie leer aus.
  • Auch enterbte nahe Angehörige haben einen Pflichtteilsanspruch.
  • Die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung gilt auch bei gesetzlicher Erbfolge.
  • Geschwister haben keinen Pflichtteil, können aber gesetzliche Erben 2. Ordnung sein.
Rechtsanwalt Christian Kopitzsch, Erbrecht Berlin

Geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin, über 18 Jahre Erfahrung.

Zum Profil

Häufige Fragen zur gesetzlichen Erbfolge

Was passiert, wenn es kein Testament gibt?

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Es erben die nächsten Verwandten in einer festen Reihenfolge (Ordnungen) sowie der Ehegatte. Die persönlichen Wünsche des Verstorbenen spielen ohne Testament keine Rolle.

Erbt der Ehepartner alles?

Nein, in der Regel nicht. Neben Kindern erbt der Ehegatte im gesetzlichen Güterstand meist die Hälfte, die Kinder die andere Hälfte. Nur wenn es keine Verwandten 1. und 2. Ordnung und keine Großeltern gibt, erbt der Ehegatte allein.

Erben nichteheliche Lebenspartner?

Nein. Wer nicht verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft ist, hat kein gesetzliches Erbrecht, unabhängig von der Dauer der Beziehung. Hier hilft nur ein Testament oder Erbvertrag.

Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil?

Der Erbe wird Rechtsnachfolger und übernimmt Vermögen und Schulden. Der Pflichtteil ist dagegen ein reiner Geldanspruch enterbter naher Angehöriger gegen die Erben, in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wie viel erbt der Ehepartner?

Neben Kindern erbt der Ehepartner ein Viertel (§ 1931 BGB). Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was ohne Ehevertrag der Normalfall ist, erhöht sich der Anteil pauschal um ein weiteres Viertel (§ 1371 BGB). In der häufigsten Konstellation erbt der Ehepartner also die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte.

Was bedeutet Ordnung in der Erbfolge?

Das Gesetz teilt die Verwandten in Ordnungen ein: erste Ordnung sind die Abkömmlinge, also Kinder und Enkel, zweite Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister, dritte Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge (§§ 1924 ff. BGB). Entscheidend ist: Solange ein Verwandter einer vorderen Ordnung lebt, erben die späteren Ordnungen gar nichts.

Erbt mein nichtehelicher Partner?

Nein. Ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht kein gesetzliches Erbrecht, egal wie lange Sie zusammengelebt haben. Auch ein Pflichtteil entsteht nicht. Wer den Partner absichern will, muss ein Testament oder einen Erbvertrag errichten.

Was passiert, wenn es keine Verwandten gibt?

Findet sich kein Erbe, erbt der Staat. Das Nachlassgericht stellt dann fest, dass kein anderer Erbe vorhanden ist, und der Fiskus des Bundeslandes, in dem der Erblasser zuletzt wohnte, wird gesetzlicher Erbe (§ 1936 BGB). Der Fiskus kann die Erbschaft nicht ausschlagen, haftet aber nur mit dem Nachlass.

Unklar, wer in Ihrem Fall erbt?

Ich kläre die gesetzliche Erbfolge für Ihren konkreten Fall und sage Ihnen, welche Ansprüche und Fristen bestehen.

Anrufen Erstgespräch
Website & KI-Sichtbarkeit von Clieni Media , Webdesign, SEO & KI-Optimierung aus Berlin
Gesetzliche Erbfolge: wer erbt ohne Testament? | Anwalt Berlin | ErbeAnwalt.de