„Haben Geschwister Anspruch auf den Pflichtteil?“ – diese Frage hat zwei Bedeutungen, und beide beantworten wir hier: die Geschwister des Verstorbenen einerseits und Kinder, die untereinander Geschwister sind, andererseits.
Geschwister des Erblassers haben keinen Pflichtteil
Das Gesetz begrenzt den Kreis der Pflichtteilsberechtigten streng. Anspruch haben nur Kinder, der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner und – wenn keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Erblassers. Brüder und Schwestern des Verstorbenen gehören nicht dazu.
- Pflichtteilsberechtigt: Kinder (auch Enkel an deren Stelle), Ehegatte, Eltern
- Nicht pflichtteilsberechtigt: Geschwister, Nichten, Neffen, entferntere Verwandte
Wer also seinen Bruder oder seine Schwester im Testament übergeht, schuldet ihnen keinen Pflichtteil. Sie gehen vollständig leer aus.
Wann erben Geschwister überhaupt?
Geschwister können gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sein – aber nur, wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkel hinterlässt und die Eltern bereits verstorben sind. In diesem Fall treten die Geschwister an die Stelle der Eltern. Liegt jedoch ein Testament vor, das sie ausschließt, haben sie keinen Pflichtteil als Auffangrecht.
Pflichtteil unter Geschwistern (als Kinder des Erblassers)
Häufig ist mit „Pflichtteil Geschwister“ etwas anderes gemeint: Eltern hinterlassen mehrere Kinder, begünstigen aber nur eines davon – etwa durch ein Testament, das ein Kind zum Alleinerben macht. Die übrigen Kinder sind dann enterbt. Da Kinder pflichtteilsberechtigt sind, können die übergangenen Geschwister ihren Pflichtteil gegen das begünstigte Geschwisterkind geltend machen.
Beispiel: Die Mutter setzt eines von drei Kindern als Alleinerben ein. Die beiden anderen Kinder sind enterbt – sie können jeweils ihren Pflichtteil verlangen: die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils von je ⅓, also je ⅙ des Nachlasses.
So machen enterbte Kinder ihren Pflichtteil geltend
- Auskunft verlangen: Der Alleinerbe muss ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen.
- Nachlasswert ermitteln: Bei Immobilien oder Betrieben ist oft ein Gutachten nötig.
- Anspruch beziffern und schriftlich geltend machen.
- Notfalls einklagen, wenn der Erbe nicht zahlt.
⚠️ Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach 3 Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung. Wer zu lange wartet, verliert ihn endgültig.
Sie wurden von einem Geschwisterteil als Erben übergangen? So setzen Sie Ihren Pflichtteil durch.

