Berlin & bundesweit Detmolder Straße 2, 10715 Berlin mail@erbeanwalt.de Erbrecht · Pflichtteil · Testament · Erbengemeinschaft 0176 21501516
Alle Beiträge/ Pflichtteil

Pflichtteil & Geschwister: wer hat Anspruch?

Haben Geschwister Anspruch auf den Pflichtteil? Wir klären beide Bedeutungen der Frage: Geschwister des Erblassers und enterbte Kinder, die untereinander Geschwister sind.

Christian Kopitzsch

Christian Kopitzsch

Rechtsanwalt · Erbrecht

5 min
Pflichtteil & Geschwister: wer hat Anspruch?

„Haben Geschwister Anspruch auf den Pflichtteil?“, diese Frage hat zwei Bedeutungen, und beide beantworten wir hier: die Geschwister des Verstorbenen einerseits und Kinder, die untereinander Geschwister sind, andererseits.

Geschwister des Erblassers haben keinen Pflichtteil

Das Gesetz begrenzt den Kreis der Pflichtteilsberechtigten streng. Anspruch haben nur Kinder, der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner und, wenn keine Kinder vorhanden sind, die Eltern des Erblassers. Brüder und Schwestern des Verstorbenen gehören nicht dazu.

  • Pflichtteilsberechtigt: Kinder (auch Enkel an deren Stelle), Ehegatte, Eltern
  • Nicht pflichtteilsberechtigt: Geschwister, Nichten, Neffen, entferntere Verwandte

Wer also seinen Bruder oder seine Schwester im Testament übergeht, schuldet ihnen keinen Pflichtteil. Sie gehen vollständig leer aus.

Wann erben Geschwister überhaupt?

Geschwister können gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sein, aber nur, wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkel hinterlässt und die Eltern bereits verstorben sind. In diesem Fall treten die Geschwister an die Stelle der Eltern. Liegt jedoch ein Testament vor, das sie ausschließt, haben sie keinen Pflichtteil als Auffangrecht.

Pflichtteil unter Geschwistern (als Kinder des Erblassers)

Häufig ist mit „Pflichtteil Geschwister“ etwas anderes gemeint: Eltern hinterlassen mehrere Kinder, begünstigen aber nur eines davon, etwa durch ein Testament, das ein Kind zum Alleinerben macht. Die übrigen Kinder sind dann enterbt. Da Kinder pflichtteilsberechtigt sind, können die übergangenen Geschwister ihren Pflichtteil gegen das begünstigte Geschwisterkind geltend machen.

Beispiel: Die Mutter setzt eines von drei Kindern als Alleinerben ein. Die beiden anderen Kinder sind enterbt, sie können jeweils ihren Pflichtteil verlangen: die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils von je ⅓, also je ⅙ des Nachlasses.

So machen enterbte Kinder ihren Pflichtteil geltend

  • Auskunft verlangen: Der Alleinerbe muss ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorlegen.
  • Nachlasswert ermitteln: Bei Immobilien oder Betrieben ist oft ein Gutachten nötig.
  • Anspruch beziffern und schriftlich geltend machen.
  • Notfalls einklagen, wenn der Erbe nicht zahlt.

⚠️ Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach 3 Jahren ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung. Wer zu lange wartet, verliert ihn endgültig.

Sie wurden von einem Geschwisterteil als Erben übergangen? So setzen Sie Ihren Pflichtteil durch.

Warum Geschwister leer ausgehen: der Kreis des § 2303 BGB

Pflichtteilsberechtigt sind nach § 2303 BGB abschließend nur drei Gruppen: die Abkömmlinge des Erblassers, seine Eltern und der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner. Geschwister stehen nicht auf dieser Liste, und die Aufzählung lässt sich nicht erweitern. Auch Nichten, Neffen, Enkel neben lebenden Kindern und nichteheliche Lebensgefährten haben keinen Pflichtteil.

Der Grund ist systematisch: Der Pflichtteil schützt die engste Familie vor vollständiger Enterbung. Geschwister gehören als Erben zweiter Ordnung nach § 1925 BGB zwar zur gesetzlichen Erbfolge, sie kommen dort aber ohnehin nur zum Zug, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind. Ein zusätzlicher Schutz gegen den Willen des Erblassers ist nicht vorgesehen.

⚠️ Praktische Folge: Wer kinderlos ist und nicht möchte, dass die Geschwister erben, kann das durch Testament vollständig ausschließen. Anders als bei Kindern bleibt kein Restanspruch übrig. Leben die Eltern allerdings noch, haben diese einen Pflichtteil.

Der eigentliche Fall: Geschwister als Miterben untereinander

In den meisten Fällen geht es gar nicht um Geschwister des Erblassers, sondern um Geschwister als dessen Kinder. Sie sind Abkömmlinge und damit pflichtteilsberechtigt. Wird eines der Kinder im Testament übergangen, während die anderen erben, richtet sich sein Anspruch gegen die Geschwister als Erben.

Die Quote ergibt sich aus der Zahl der Kinder. Bei drei Kindern beträgt der gesetzliche Erbteil je ein Drittel, der Pflichtteil also je ein Sechstel des Nachlasswertes. Lebt ein Elternteil noch und bestand Zugewinngemeinschaft, verschiebt sich die Rechnung, weil dem überlebenden Ehegatten nach § 1371 Abs. 1 BGB die Hälfte zusteht.

Wichtig ist § 2310 BGB: Bei der Berechnung der Quote zählen auch diejenigen mit, die enterbt wurden, die Erbschaft ausgeschlagen haben oder für erbunwürdig erklärt wurden. Wer also enterbt ist, verkleinert den Pflichtteil der anderen nicht.

Das Berliner Testament und die Pflichtteilsstrafklausel

Setzen sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben ein, sind die Kinder im ersten Erbfall enterbt und können sofort den Pflichtteil vom überlebenden Elternteil verlangen. Genau das soll das Berliner Testament eigentlich verhindern, weshalb es meist eine Pflichtteilsstrafklausel enthält.

Diese Klausel bestimmt, dass ein Kind, das im ersten Erbfall den Pflichtteil fordert, auch im zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhält. Sie ist wirksam, aber sie hindert niemanden rechtlich daran, den Anspruch geltend zu machen. Es ist eine wirtschaftliche Abwägung: Wer jetzt fordert, verzichtet auf die spätere Erbenstellung.

Ob sich das lohnt, hängt vom Alter des überlebenden Elternteils, von der Höhe des Vermögens und davon ab, wie wahrscheinlich es ist, dass bis zum zweiten Erbfall noch Vermögen vorhanden sein wird. Diese Rechnung sollte vor der Verjährung aufgemacht werden, nicht danach.

Wie Sie Ihren Anspruch gegen die Geschwister durchsetzen

  • Auskunft verlangen: Ihre Geschwister sind als Erben nach § 2314 BGB verpflichtet, ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorzulegen, einschließlich der Schenkungen der letzten zehn Jahre.
  • Notarielles Verzeichnis fordern: Statt einer selbst erstellten Liste können Sie verlangen, dass ein Notar den Nachlass eigenständig ermittelt. Bei Streit ist das der wirksamere Weg.
  • Wert ermitteln lassen: Gehört eine Immobilie zum Nachlass, können Sie ein Sachverständigengutachten auf Kosten des Nachlasses verlangen.
  • Beziffern und fordern: Erst danach wird der Anspruch beziffert. Wer zu früh eine Summe nennt, verhandelt gegen sich selbst.

Der Anspruch verjährt in drei Jahren zum Jahresende, gerechnet ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung (§§ 195, 199 BGB). Ein bloßes Auskunftsverlangen hemmt die Verjährung nicht. Wer im Gespräch bleibt, sollte den Verhandlungsstand dokumentieren oder rechtzeitig verjährungshemmende Schritte einleiten.

Häufige Fragen

Haben Geschwister des Verstorbenen einen Pflichtteil?

Nein. § 2303 BGB nennt abschließend Abkömmlinge, Eltern und den Ehegatten oder Lebenspartner. Geschwister gehören nicht dazu. Sie können zwar gesetzliche Erben zweiter Ordnung nach § 1925 BGB sein, gegen ein Testament, das sie übergeht, haben sie aber keinen Anspruch.

Wie hoch ist mein Pflichtteil, wenn wir drei Geschwister sind?

Bei drei Kindern und ohne überlebenden Ehegatten beträgt der gesetzliche Erbteil je ein Drittel, der Pflichtteil also je ein Sechstel des Nachlasswertes. Lebt ein Elternteil noch, sinkt die Quote entsprechend, weil dem Ehegatten je nach Güterstand ein Viertel oder die Hälfte zusteht.

Mein Bruder ist Alleinerbe und gibt keine Auskunft, was tun?

Er ist als Erbe nach § 2314 BGB zur Auskunft verpflichtet. Sie können ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen, bei dem der Notar selbst ermittelt statt nur die Angaben Ihres Bruders zu beurkunden. Reagiert er weiterhin nicht, wird der Anspruch in Stufen eingeklagt: erst Auskunft, dann Zahlung.

Zählt ein enterbtes Geschwisterkind bei der Quote mit?

Ja. Nach § 2310 BGB werden bei der Berechnung auch diejenigen mitgezählt, die enterbt wurden, ausgeschlagen haben oder für erbunwürdig erklärt worden sind. Der Pflichtteil der übrigen erhöht sich dadurch also nicht.

Was bringt eine Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament?

Sie bestimmt, dass ein Kind, das nach dem Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil fordert, auch nach dem Tod des zweiten nur den Pflichtteil bekommt. Verhindern kann sie den Anspruch nicht, sie macht ihn nur wirtschaftlich unattraktiv. Ob sich das Fordern lohnt, ist eine reine Rechenfrage.

Kann mein Geschwisterkind die Auszahlung hinauszögern?

Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall und ist sofort fällig. Ist der Nachlass allerdings im Wesentlichen eine Immobilie, kann der Erbe nach § 2331a BGB unter engen Voraussetzungen Stundung verlangen, wenn die sofortige Erfüllung ihn unbillig hart träfe. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Sie haben einen konkreten Fall?

Kein Ratgeber ersetzt eine individuelle rechtliche Beratung. Ich berate Sie persönlich, bundesweit und diskret.

Anrufen Erstgespräch
Website & KI-Sichtbarkeit von Clieni Media , Webdesign, SEO & KI-Optimierung aus Berlin
Pflichtteil & Geschwister: wer hat Anspruch? | ErbeAnwalt.de