Wann kann ein Testament angefochten werden?
Ein Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. Das Gesetz (§§ 2078–2082 BGB) kennt zwei wesentliche Anfechtungsgründe: den Irrtum und die widerrechtliche Drohung.
Anfechtungsgrund 1: Irrtum
Der Erblasser hat sich über den Inhalt seiner Erklärung oder über einen erbrechtlich erheblichen Umstand geirrt. Dies kann ein Irrtum über die Person des Erben sein, über den Wert des Nachlasses oder über tatsächliche Umstände, die maßgeblich für die testamentarische Entscheidung waren.
Anfechtungsgrund 2: Drohung oder Täuschung
Wurde der Erblasser durch Drohung oder Täuschung dazu gebracht, ein bestimmtes Testament zu errichten, ist dieses anfechtbar. Die Beweislast liegt beim Anfechtenden und ist in der Praxis oft schwer zu führen.
⚠️ Nicht jede Unzufriedenheit mit dem Inhalt eines Testaments ist ein Anfechtungsgrund. Die gesetzlichen Hürden sind hoch.
Wer kann ein Testament anfechten?
- Jeder, der durch die Anfechtung einen rechtlichen Vorteil erlangen würde
- Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehepartner, Eltern)
- Gesetzliche Erben, die durch das Testament benachteiligt werden
Welche Fristen gelten?
Die Anfechtungsfrist beträgt 1 Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes (§ 2082 BGB). Bei widerrechtlicher Drohung beginnt die Frist erst, wenn die Zwangslage entfallen ist.
Unabhängig vom Anfechtungsgrund gilt eine absolute Ausschlussfrist von 30 Jahren nach dem Erbfall. Handeln Sie in jedem Fall so früh wie möglich.
Wie läuft die Anfechtung ab?
- Anfechtungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht (schriftlich oder zu Protokoll)
- Darlegung und Nachweis des Anfechtungsgrundes
- Gerichtliches Verfahren, ggf. mit Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit
- Bei Erfolg: Testament gilt als von Anfang an unwirksam
Was passiert nach einer erfolgreichen Anfechtung?
Ist die Anfechtung erfolgreich, gilt das Testament als nichtig, als hätte es nie existiert. Es tritt dann die gesetzliche Erbfolge ein, sofern kein weiteres wirksames Testament vorhanden ist. Bereits erbrachte Leistungen müssen ggf. zurückerstattet werden.
Wann lohnt sich eine Anfechtung?
Eine Anfechtung lohnt sich, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Irrtum oder eine Drohungssituation bestehen und wenn der potenzielle Gewinn durch die Anfechtung die Prozessrisiken überwiegt. Lassen Sie die Erfolgsaussichten unbedingt anwaltlich prüfen, bevor Sie den Schritt wagen.

