Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe. Er steht bestimmten Angehörigen zu, selbst wenn sie durch ein Testament vollständig enterbt wurden. Ziel des Pflichtteilsrechts ist der Schutz naher Familienangehöriger vor einer vollständigen Enterbung. Der Anspruch richtet sich gegen die eingesetzten Erben und ist ausschließlich in Geld auszuzahlen, nicht in Sachwerten oder Immobilien.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Nicht jeder Angehörige hat automatisch Anspruch auf den Pflichtteil. Das Gesetz begrenzt den Kreis der Berechtigten auf:
- Kinder des Erblassers (leibliche und adoptierte)
- Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner
- Eltern des Erblassers, wenn keine Kinder vorhanden sind
Geschwister, Nichten, Neffen und andere entfernte Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt. Auch ein Ehegatte, von dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes getrennt lebte und gegen den ein Scheidungsantrag gestellt war, verliert seinen Anspruch.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnungsformel lautet:
Pflichtteil = ½ × gesetzlicher Erbteil × Nachlasswert (abzüglich Schulden und Verbindlichkeiten)
Beispiel 1: Zwei Kinder, kein Ehepartner
Hinterlässt der Erblasser zwei Kinder und einen Nachlass von 300.000 €, beträgt der gesetzliche Erbteil jedes Kindes ½ = 150.000 €. Der Pflichtteil jedes Kindes beläuft sich dann auf ¼ = 75.000 €.
Beispiel 2: Zwei Kinder und Ehepartner
Bei einem Ehepartner im gesetzlichen Güterstand erbt dieser ¼, jedes Kind ⅜. Der Pflichtteil des Kindes beträgt dann ⅜ × ½ = 3/16 des Nachlasses. Bei 400.000 € Nachlass wäre das 75.000 € pro Kind.
⚠️ Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Beerdigungskosten, Pflegekosten) werden vom Nachlasswert abgezogen, bevor der Pflichtteil berechnet wird.
Was ist die Pflichtteilsergänzung?
Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt, können diese Schenkungen den Pflichtteil erhöhen. Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Todesfall werden anteilig dem Nachlasswert hinzugerechnet. Pro Jahr, das seit der Schenkung verstrichen ist, wird der Wert um 10 % reduziert (sogenannte Abschmelzungsregel). Schenkungen an Ehepartner werden grundsätzlich immer voll berücksichtigt.
Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben (§ 2332 BGB). Handeln Sie rechtzeitig: Eine versäumte Frist bedeutet den endgültigen Verlust Ihres Anspruchs.
Wie setzen Sie den Pflichtteil durch?
- Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben: Fordern Sie zunächst ein vollständiges Nachlassverzeichnis an.
- Wertermittlung: Bei Immobilien oder Unternehmen ist oft ein Sachverständigengutachten erforderlich.
- Geltendmachung: Stellen Sie den bezifferten Anspruch schriftlich bei den Erben.
- Klage: Wenn die Erben nicht zahlen, kann der Anspruch vor Gericht durchgesetzt werden.

