Was ist ein handschriftliches Testament?
Ein handschriftliches Testament, auch eigenhändiges Testament genannt, ist die einfachste und kostenfreie Form, einen letzten Willen festzuhalten. Es bedarf keines Notars und keiner Zeugen. Allerdings müssen bestimmte Formvorschriften zwingend eingehalten werden, sonst ist das Testament unwirksam.
Rechtsgrundlage: § 2247 BGB, Eigenhändiges Testament
Welche Formvorschriften sind zwingend?
- Vollständig handschriftlich verfasst, kein Tipp-/Drucktext, kein PC
- Vollständige Ortsangabe und Datum (Tag, Monat, Jahr)
- Eigenhändige Unterschrift, mit vollständigem Vor- und Nachnamen
- Testierunfähigkeit darf nicht vorliegen (geistige Klarheit zum Zeitpunkt der Errichtung)
⚠️ Ein am PC geschriebenes Testament, auch wenn es handschriftlich unterschrieben ist, ist rechtlich UNWIRKSAM.
Was sollte ein handschriftliches Testament enthalten?
Damit das Testament eindeutig und vollständig ist, empfehlen sich folgende Angaben:
- Klare Erbeinsetzung, z. B.: Ich setze X als meinen Alleinerben ein.
- Eindeutige Identifikation der bedachten Personen (Name, ggf. Geburtsdatum)
- Regelung für den Fall, dass der eingesetzte Erbe vor dem Erblasser stirbt
- Vermächtnisse: Wenn bestimmte Gegenstände an bestimmte Personen gehen sollen
- Testamentsvollstrecker: Wenn jemand die Abwicklung des Nachlasses übernehmen soll
Häufige Fehler und ihre Folgen
Fehler 1: Kein vollständiges Datum
Fehlt das Datum, kann ein Testament unwirksam oder angreifbar sein, insbesondere, wenn mehrere Testamente existieren und unklar ist, welches das neuere ist.
Fehler 2: Unklare Formulierungen
Formulierungen wie „Mein Haus soll meiner Tochter gehören" können unklar sein, wenn der Erblasser mehrere Töchter hat oder mehrere Häuser. Präzision ist entscheidend.
Fehler 3: Kein Hinweis auf frühere Testamente
Wenn nicht klar ausgedrückt wird, dass frühere Testamente aufgehoben werden, können Widersprüche entstehen, die zu aufwendigen Auslegungsstreitigkeiten führen.
Fehler 4: Pflichtteil ignoriert
Ein Testament, das nahe Angehörige vollständig übergeht, ist zwar wirksam, löst aber Pflichtteilsansprüche aus. Die Enterbung hat Konsequenzen, die vorab bedacht werden sollten.
Wo sollte ein Testament aufbewahrt werden?
- Amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (Nachlassgericht), gegen geringe Gebühr
- Beim Notar, der das Testament im Zentralen Testamentsregister registriert
- Nicht zu Hause in der Schublade, Testamente können verloren gehen oder vernichtet werden
Tipp: Hinterlegen Sie Ihr Testament beim Amtsgericht. Es wird dann nach Ihrem Tod automatisch geöffnet und eröffnet.
Wann ist ein notarielles Testament besser?
Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensnachfolge, Patchwork-Familien oder internationalem Vermögen empfiehlt sich ein notarielles Testament. Es bietet höhere Rechtssicherheit und benötigt keinen Erbschein, da das Eröffnungsprotokoll des Notars ausreichend ist.
Die Unterschrift entscheidet, und zwar am Ende
Nach § 2247 BGB muss das Testament vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein. Die Unterschrift schließt den Text ab, sie steht also unter den letzten Verfügungen. Was darunter noch ergänzt wird, ist von der Unterschrift nicht mehr gedeckt und damit unwirksam, solange es nicht erneut unterschrieben wird.
Die Unterschrift soll Vor- und Nachnamen enthalten. Formulierungen wie „Euer Vater" hat die Rechtsprechung zwar in Einzelfällen genügen lassen, wenn die Person zweifelsfrei feststand, verlassen sollte man sich darauf aber nicht. Ein Testament, das mit Schreibmaschine oder am Computer verfasst und nur handschriftlich unterschrieben wurde, ist stets unwirksam.
⚠️ Ort und Datum sind nach § 2247 Abs. 2 BGB nur Soll-Angaben. Fehlt aber das Datum und existieren mehrere Testamente, kann das jüngere nicht bestimmt werden. Nach § 2247 Abs. 5 BGB ist das Testament dann unwirksam, wenn sich die Reihenfolge nicht anderweitig feststellen lässt.
Ehegatten: das gemeinschaftliche Testament
Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gilt eine Erleichterung. Nach § 2267 BGB genügt es, wenn einer der beiden das gemeinschaftliche Testament eigenhändig schreibt und der andere die gemeinschaftliche Erklärung mitunterzeichnet. Der zweite Ehegatte soll dabei angeben, wann und wo er unterschrieben hat.
Das bekannteste gemeinschaftliche Testament ist das Berliner Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben. Zu beachten ist die Bindungswirkung: Nach dem Tod des ersten Ehegatten kann der Überlebende wechselbezügliche Verfügungen nach § 2271 BGB grundsätzlich nicht mehr ändern.
Testament ändern und widerrufen
- Durch Vernichtung: Wer das Testament zerreißt oder durchstreicht, widerruft es (§ 2255 BGB). Die Aufhebungsabsicht muss erkennbar sein.
- Durch ein neues Testament: Ein späteres Testament hebt ein früheres auf, soweit die Regelungen einander widersprechen (§ 2258 BGB).
- Durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung: Wird ein beim Nachlassgericht hinterlegtes Testament zurückgenommen, gilt es als widerrufen (§ 2256 BGB). Diese Folge trifft viele unvorbereitet.
Wer Änderungen vornimmt, sollte das alte Testament vernichten und ein vollständig neues schreiben. Nachträgliche Einschübe, Streichungen und Randnotizen erzeugen genau die Auslegungsfragen, über die später gestritten wird.
Wer darf überhaupt handschriftlich testieren?
Ein eigenhändiges Testament setzt voraus, dass der Erblasser volljährig ist und Geschriebenes lesen kann (§ 2247 Abs. 4 BGB). Minderjährige ab 16 Jahren können nach § 2233 BGB nur zur Niederschrift eines Notars testieren. Wer nicht lesen kann, ist auf die notarielle Form angewiesen.
Hinzu kommt die Testierfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 BGB. Sie fehlt, wenn der Erblasser wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung seiner Erklärung einzusehen und danach zu handeln. Bei fortgeschrittener Demenz ist das der häufigste Angriffspunkt gegen ein Testament, entschieden wird er in der Regel über ein Sachverständigengutachten auf Grundlage der Behandlungsunterlagen.
Aufbewahrung: der praktisch häufigste Fehler
Ein wirksames Testament nützt nichts, wenn es niemand findet. Die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht nach § 2248 BGB kostet eine einmalige Gebühr und führt zu einer Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Das Register wird im Sterbefall automatisch abgefragt, das Testament kommt so sicher zur Eröffnung.
Wer ein Testament zu Hause aufbewahrt, sollte zumindest eine Vertrauensperson über den Ort informieren. Wer ein fremdes Testament findet oder besitzt, ist nach § 2259 BGB verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern. Das Zurückhalten kann strafbar sein.
Häufige Fragen
Ist ein am Computer geschriebenes Testament gültig?
Nein. § 2247 BGB verlangt, dass der gesamte Text eigenhändig geschrieben ist. Ein ausgedrucktes und nur handschriftlich unterschriebenes Testament ist unwirksam, es gilt dann die gesetzliche Erbfolge. Ausdrucke, Formulare zum Ausfüllen und diktierte Texte scheiden ebenfalls aus.
Muss ein handschriftliches Testament ein Datum haben?
Es soll ein Datum enthalten, zwingend ist es nicht. Kritisch wird es, wenn mehrere Testamente existieren und sich nicht klären lässt, welches das jüngere ist. Dann ist das undatierte Testament nach § 2247 Abs. 5 BGB unwirksam. Ein Datum zu setzen kostet nichts und verhindert genau diesen Streit.
Wo unterschreibe ich richtig?
Am Ende des Textes, mit Vor- und Nachnamen. Alles, was nach der Unterschrift ergänzt wird, ist nicht mehr gedeckt und damit unwirksam, sofern der Zusatz nicht erneut unterschrieben wird. Eine Unterschrift auf dem Umschlag genügt nicht.
Können Eheleute ein gemeinsames Testament handschriftlich errichten?
Ja. Nach § 2267 BGB reicht es, wenn einer der Ehegatten den Text vollständig eigenhändig schreibt und der andere mitunterzeichnet. Der mitunterzeichnende Teil soll Ort und Datum seiner Unterschrift angeben. Zu bedenken ist die Bindungswirkung nach dem ersten Erbfall (§ 2271 BGB).
Wie ändere ich mein Testament?
Am sichersten, indem Sie das alte Testament vernichten und ein vollständig neues schreiben. Streichungen und nachträgliche Einfügungen führen regelmäßig zu Auslegungsstreit. Ein späteres Testament hebt ein früheres ohnehin auf, soweit sich die Anordnungen widersprechen (§ 2258 BGB).
Was kostet die amtliche Verwahrung?
Beim Nachlassgericht fällt eine einmalige Pauschalgebühr an, dazu die Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Das Register wird im Sterbefall automatisch abgefragt. Gemessen daran, dass ein nicht auffindbares Testament wirkungslos bleibt, ist das gut angelegtes Geld.
Kann ein Testament wegen Demenz unwirksam sein?
Ja, wenn der Erblasser bei der Errichtung testierunfähig war (§ 2229 Abs. 4 BGB). Eine Demenzdiagnose allein genügt dafür nicht, entscheidend ist der Zustand im Zeitpunkt der Errichtung. Geklärt wird das über Behandlungsunterlagen, Zeugen und ein Sachverständigengutachten.

